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AG Oranienburg, 28.09.2006 - 21 C 300/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Guthabenforderung eines Mieters aus vorangegangenen Betriebskostenabrechnungen; Rechtsfolgen einer formell unwirksamen Betriebkostenabrechnung für den Vermieter; Mietvertragliche Vereinbarung über umlagefähige Betriebskosten; Haftung des Vermieters nach den Vorschriften ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Guthabenforderung eines Mieters aus vorangegangenen Betriebskostenabrechnungen; Rechtsfolgen einer formell unwirksamen Betriebkostenabrechnung für den Vermieter; Mietvertragliche Vereinbarung über umlagefähige Betriebskosten; Haftung des Vermieters nach den Vorschriften ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Oranienburg, 28.09.2006 - 21 C 300/03
- AG Oranienburg, 08.02.2007 - 21 C 300/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.03.2006 - VIII ZR 78/05
Abrechnung von Betriebskosten im Wohnraummietrecht
Auszug aus AG Oranienburg, 28.09.2006 - 21 C 300/03
Unabhängig davon hat der Kläger lediglich ein Einsichtsrecht in die Unterlegen, aber keinen Anspruch auf Übersendung der Kopien aller Abrechnungsunterlagen (vgl. BGH NJW 2006, 1419). - AG Hannover, 11.05.1988 - 509 C 3171/88
Auszug aus AG Oranienburg, 28.09.2006 - 21 C 300/03
Nach § 536 BGB hat der Vermieter die vermietete Sache während der Mietzeit in vertragsmäßigem Zustand zu erhalten (vgl. auch AG Hannover, WuM 1989, 560).
- OLG Köln, 12.08.2009 - 16 W 26/09
Streitwert einer Klage auf Nachweis der insolvenzsicheren Anlage der Mietkaution; …
Ein entsprechendes Begehren ist - wie auch sonstige Rechnungslegungs- und Auskunftsansprüche, die lediglich der Vorbereitung etwaiger weiterer Entschließungen dienen - mit einem Viertel des Wertes der Kautionssumme hinreichend bewertet (allgemeine Meinung: AG Neumünster WuM 1996, 632; AG Oranienburg, Urt. v. 28.09.2006 - 21 C 300/03, juris;… jurisPK-BGB/Schlemmer, 4. Aufl. 2008, § 551 BGB Rz. 21).